100 % Leistung im Interesse der Eigentümer
 

Schadensmeldung

Bevor Sie sich die Zeit nehmen den Schaden anzu­zei­gen bitten wir Sie der allge­meinen Pflicht der Schadens­minimierung nach­zu­kom­men.

  • Bei einem Wasseraustritt sperren Sie bitte zuerst die Wasserversorgung der Wohnung ab. Sollten Sie in der Wohnung keine Absperr­einrich­tungen finden, sperren Sie das Wasser des gesamten Hauses ab.
  • Bei Gasgeruch schließen Sie bitten zuerst den Gashahn in der Wohnung / am Haus­an­schluss und lüften die Wohnung / das Haus.

In dringenden Fällen rufen Sie bitte direkt die Handynummer: 0178 47 60 60 9 an.

Bilder zu den Schäden

Bilder zu den Schäden bitten wir Sie uns zu Mailen, damit wir das weitere Vorgehen besser planen können:

info(at)verwaltung-meyer.de



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