Die WEG-Verwaltung im Detail – Umfang, Aufgaben & Leistungen
Die Aufgaben und Befugnisse der WEG-Verwaltung ergeben sich aus:
- dem Wohnungseigentumsgesetz WEG §27 und §28
- der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
- den Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
- dem bürgerlichen Gesetzbuch BGB
Die Verwaltung umfasst auswählbar folgende Leistungen:
- Vertretung der Gemeinschaft für die laufende Verwaltung
- Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Instandhaltung/Instandsetzung des Gemeinschaftseigentumes
- Abschluss und Überwachung von Verträgen (Dienstleistungen, Wartung, Pflege, Ver- und Entsorgung
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen des Objektes (Heizung, Sanitär..)
- Information und Abstimmung mit dem Beirat
- Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Verwaltung und Abrechnung der Hausgelder
- Erstellung und Abstimmung des Wirtschaftplanes
- Prüfung von Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und ggf. Beanstandungen
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
- Abwicklung von Versicherungsschäden