100 % Leistung im Interesse der Eigentümer
 

Die WEG-Verwaltung im Detail – Umfang, Aufgaben & Leistungen

Die Aufgaben und Befugnisse der WEG-Verwaltung ergeben sich aus:

  • dem Wohnungseigentumsgesetz WEG §27 und §28
  • der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
  • den Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer
  • dem bürgerlichen Gesetzbuch BGB

Die Verwaltung umfasst auswählbar folgende Leistungen:

  • Vertretung der Gemeinschaft für die laufende Verwaltung
  • Einleitung erforderlicher Maßnahmen zur Instandhaltung/Instandsetzung des Gemeinschaftseigentumes
  • Abschluss und Überwachung von Verträgen (Dienstleistungen, Wartung, Pflege, Ver- und Entsorgung
  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der technischen Anlagen des Objektes (Heizung, Sanitär..)
  • Information und Abstimmung mit dem Beirat
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Verwaltung und Abrechnung der Hausgelder
  • Erstellung und Abstimmung des Wirtschaftplanes
  • Prüfung von Rechnungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und ggf. Beanstandungen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
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